Impressum und AGB
Für den Inhalt verantwortlich:
Sabine Wünsche
Hebamme, Stillberaterin
Feldgasse 54
3423 St.Andrä-Wördern
Fotos: © Lukas Lorenz, Nicole Heiling
Design: designbar Andrea Haselmayr, www.creativityhappens.at
Haftungshinweis
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sabine Wünsche
Hebamme, Stillberaterin
Feldgasse 54
3423 St.Andrä-Wördern
1. Allgemeines
1.1 Sabine Wünsche ist freiberufliche Hebamme mit Kassenvertrag und zusätzlichen privaten Leistungen mit Sitz in 3423 St.Andrä-Wördern und ist im Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums mit der Zahl 159 eingetragen.
1.2. Mit diesen AGB wird der Behandlungsvertrag zwischen Sabine Wünsche (im Weiteren Hebamme bezeichnet) und der Schwangeren, Gebärenden oder Wöchnerin (im Weiteren als Klientin bezeichnet) im Sinne eines freien Dienstvertrages geregelt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Klientin wird rechtskräftig durch ein kostenloses Erstgespräch, ein Mutter/Kind/Pass Gespräch, eine telefonische Anmeldung und durch Unterzeichnung des Behandlungsvertrages und des vereinbarten Leistungskataloges.
2.2 Die Hebamme ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Vertragsgegenstand
3.1 Der Leistungsinhalt des Behandlungsvertrages ergibt sich aus dem Leistungskatalog, welcher zwischen der Hebamme und der Klientin abgeschlossen wurde.
3.2. Die Hebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden. Sie verfügt über Ordinationsräumlichkeiten wo Erstgespräche, sowie die vereinbarten Termine in der Schwangerschaft stattfinden. Die Geburten finden entweder zu Hause bei der Klientin statt oder in einem der Partnerspitäler der Hebamme (Klosterneuburg). Die Wochenbettbetreuung findet bei der Klientin zu Hause statt.
4. Mitwirkungspflichten der Klientin
4.1 Die Klientin ist verpflichtet, der Hebamme wahrheitsgemäße Angaben über Umstände mitzuteilen, welche aus Sicht der Hebamme für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, ihres Neugeborenen bzw. Säuglings notwendig sind. Die Hebamme muss alle für ihre Tätigkeiten wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt bekommen, allen voran über gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigungen.
4.2. Die Klientin hat der Hebamme im Rahmen der Aufnahme und Anamnese alle nötigen Informationen zu erteilen und ebenso alle darauffolgenden Befunde und Informationen mitzuteilen.
4.3. Die Klientin verpflichtet sich der Hebamme allfällige Änderungen über ihre Personendaten oder Wohnsitz unverzüglich zu melden.
4.4 Bezüglich der anvertrauten Informationen und Daten ist die Hebamme gemäß § 7 des Hebammengesetzes (HebG) zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Daten der Klientin werden entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und gespeichert.
4.5. Bei Verhinderung der Hebamme hat die Klientin bei der Organisation einer professionellen Weiterversorgung mitzuwirken.
4.6. Sollte die Hebamme von der Klientin nicht erreicht werden, ist die Klientin verpflichtet, die telefonische Kontaktaufnahme weiterhin zu versuchen. Sollte die Hebamme weiterhin nicht erreichbar sein, muss die Klientin Kontakt mit der von der Hebamme genannten Ersatzperson aufnehmen bzw. sich an die eigene GynäkologIn oder an das zuständige Krankenhaus wenden.
4.7. Die telefonische Kontaktaufnahme im Notfall sollte ausschließlich per Telefonat erfolgen. Daten, die per WhatsApp oder Signal versendet werden, sind datenschutzrechtlich nicht gesichert.
4.8. Die Hebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Klientin ihre Mitwirkungspflichten verletzt.
5. Termine
5.1. Die jeweiligen Termine werden mit der Klientin einzeln vereinbart, wobei vereinbarte Termine wahrzunehmen sind.
6. Vertretungsbefugnis
6.1 Die Hebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sollte das nicht möglich sein, kann sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Für die Vertretung gelten dieselben Verpflichtungen, die in dieser Vereinbarung genannt werden, insbesondere die Bestimmungen der Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht.
6.2 Die Hebamme bemüht sich bei Verhinderung um eine professionelle Weiterversorgung der Klientin, wobei auch die Verweisung an eine Klinik als professionelle Weiterversorgung gilt.
7. Dienstverhinderung
7.1. Im Falle von Krankheiten oder langfristigen Abwesenheiten hat die Hebamme die Klientin unverzüglich zu informieren.
8. Kosten der Betreuung, Beratung und Pflege
8.1 Die von der Hebamme erbrachten Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt. Die Rechnungsforderung entsteht mit der Erbringung der vereinbarten Leistung.
8.2 Die Kosten für Zusatzleistungen der Hebamme werden mit der Klientin besprochen und in Form eines Preisspiegels ausgehändigt. Die Preise verstehen sich als Nettobeträge.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Als Zahlungsbedingung für Zusatzleistungen gilt nach Erhalt der Rechnung ein 14-tägiges Zahlungsziel, eine individuelle Vereinbarung ist jedoch möglich.
9.2 Kassenleistungen werden von der Hebamme direkt mit der zuständigen Krankenkasse verrechnet.
10. Zahlungsverzug
10.1 Bei einem Zahlungsverzug bei Zusatzleistungen werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet.
10.2. Die Hebamme ist berechtigt für jede Mahnung Spesen in der Höhe von € 10,00 in Rechnung zu stellen.
11. Vertragsauflösung
11.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom gegenständlichen Behandlungsvertrag zurückzutreten, wobei die Hebamme dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten machen muss.
11.2 Die Hebamme ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Klientin der Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt.
11.3 Der Kostenanspruch für die bis zur Vertragsauflösung erbrachte Betreuung, Beratung und Pflege bleibt aufrecht und wird in Rechnung gestellt.
12. Vertragsänderungen
Vertragsänderungen müssen schriftlich erfolgen.
13. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichen Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Tulln vereinbart.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt.
14.2. Die gegenseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus diesem Vertrag
14.3 Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge
a) Bestimmungen des Hebammengesetzes (HebG)
b) Bestimmungen des Allgemein bürgerlichen Gesetzbuches (AGBG)
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